Diese sehe insbesondere die Erstellung von Stellplätzen und Sanitäranlagen im nordöstlichen Bereich der Parzelle H.________ vor. Die Erschliessung des Stand- und Durchgangsplatzes erfolge über den bestehenden und derzeit auch vom Beschwerdegegner genutzten Waldweg ab der Kantonsstrasse über die Parzellen B.________ und I.________, welcher zu diesem Zweck ausgebaut werde. Hinsichtlich des diesbezüglichen Landerwerbs sei beabsichtigt, mit den beteiligen Grundeigentümern eine vertragliche Übereinkunft zu finden. Sollte dies nicht zustandekommen, würde die rechtskräftige KUeO als Enteignungstitel dienen. Damit beschlage die KUeO A.___