2/11 BVD 120/2022/38 Beschwerdegegners ausserhalb des KUeO-Perimeters befänden und dass innerhalb der KUeO Parkplätze für den Beschwerdegegner erstellt werden sollen. In seiner Beschwerdeantwort vom 8. August 2022 beantragt der Beschwerdegegner, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. In ihrer Vernehmlassung vom 8. August 2022 beantragt die Gemeinde, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.