4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Zudem erkundigte es sich beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) nach dem Stand des Verfahrens betreffend Erlass der KUeO A.________ und die mit der fraglichen Planung voraussichtlichen Auswirkungen auf das Klubhaus und die Hundeausbildungsanlage des Beschwerdegegners. In seiner Stellungnahme vom 4. August 2022 hielt das AGR im Wesentlichen fest, dass sich die Anlagen des 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)