3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 6. Juli 2022 Beschwerde bei der BVD ein. Sie beantragt, die Sistierungsverfügung vom 3. Juni 2022 sei aufzuheben und das Baubewilligungsverfahren sei unverzüglich an die Hand zu nehmen. Zur Begründung macht sie im Wesentlichen geltend, das Verfahren betreffend KUeO A.________ stehe in keinem Zusammenhang mit der befestigten Parkplatzanlage des Beschwerdegegners. Im durchzuführenden Baubewilligungsverfahren sei neben dem Rückbau der Parkplätze auch die Rechtmässigkeit der Ausbauten auf den eingefriedeten Aussenflächen zu überprüfen. Zudem sei ihr bis heute keine Einsicht in das Baugesuch für das Klubhaus gewährt worden.