Die Bauverwaltung holte daraufhin eine (nicht aktenkundige) Stellungnahme bei einem Anwaltsbüro zur Frage ein, auf welche Art und Weise die Sistierung den Parteien eröffnet werden solle. An ihrer Sitzung vom 25. April 2022 beschloss die Baukommission einstimmig den formellen Erlass einer Sistierungsverfügung. Am 3. Juni 2022 verfügte die Gemeinde Muri bei Bern, dass das Baupolizeiverfahren betreffend die Vorplatzsanierung des Klubhauses des Beschwerdegegners, eingeleitet durch die baupolizeiliche Anzeige vom 26. Januar 2021, bis auf Weiteres sistiert werde, längstens aber bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens betreffend Erlass der KUeO A.________.