2. An ihrer Sitzung vom 14. März 2022 besprach die Baukommission einen (nicht aktenkundigen) Antrag des Beschwerdegegners betreffend Wiederherstellung und beschloss einstimmig, das Verfahren zu sistieren, bis die Erschliessung und Parkierung mit der Kantonalen Überbauungsordnung «Stand- und Durchgangsplatz für Fahrende A.________, Muri bei Bern» (nachfolgend: KUeO A.________), rechtskräftig geklärt sei. Die Bauverwaltung holte daraufhin eine (nicht aktenkundige) Stellungnahme bei einem Anwaltsbüro zur Frage ein, auf welche Art und Weise die Sistierung den Parteien eröffnet werden solle.