In ihrer Stellungnahme vom 4. März 2021 forderte sie die Gemeinde ausserdem auf, auch für weitere widerrechtliche Vorkehren wie namentlich das Erstellen einer neuen Zufahrtsstrasse über ihre Parzelle im Jahr 2008, die Erweiterung eines nichtlandwirtschaftlichen Aussengeheges sowie diverse An- und Ausbauten am Klubhaus, ein ordentliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten. Mit Verfügung vom 30. April 2021 stellte die Gemeinde fest, dass die Sanierung des bestehenden Vorplatzes keiner Baubewilligung bedürfe, sofern die bestehende Anlage keine Nutzungsänderung oder - erweiterung erfahren würde, und sie verzichtete auf die Anordnung baupolizeilicher Massnahmen.