Anlässlich des Augenscheins vom 5. Februar 2021 machte sie zudem geltend, die Erschliessung durch den Wald sei rechtlich nicht gesichert und es werde ohne Zustimmung auf ihrem Grund gebaut. In ihrer Stellungnahme vom 4. März 2021 forderte sie die Gemeinde ausserdem auf, auch für weitere widerrechtliche Vorkehren wie namentlich das Erstellen einer neuen Zufahrtsstrasse über ihre Parzelle im Jahr 2008, die Erweiterung eines nichtlandwirtschaftlichen Aussengeheges sowie diverse An- und Ausbauten am Klubhaus, ein ordentliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten.