Die Beschwerdeführerin ist unter anderem Eigentümerin der Liegenschaften Muri bei Bern Gbbl. Nrn. B.________ und G.________, die direkt an das Grundstück der Gemeinde angrenzen. Am 26. Januar 2021 reichte sie eine baupolizeiliche Anzeige ein, und verlangte den sofortigen Baustopp und die Einleitung der notwendigen Baubewilligungsverfahren. Sie bemängelte namentlich eine grosse Einzäunung, einen offenen Anbau an der Südseite des Klubhauses sowie die im Bau befindliche befestigte Zufahrt- und Parkierungsanlage.