12/13 BVD 120/2022/37 3. a) Der Beschwerdeführer hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Umfang von CHF 2100.15 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Die Beschwerdegegnerin hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Umfang von CHF 538.25 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. c) Die Gemeinde Ins hat dem Beschwerdeführer Parteikosten im Umfang von CHF 717.65 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung