Im Übrigen wird die Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Ins vom 3. Juni 2022 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen. 2. a) Dem Beschwerdeführer werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 750.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. b) Der Beschwerdegegnerin werden Verfahrenskosten im Umfang von CHF 250.– zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.