«Der Bauherr wird zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands verpflichtet, das heisst, der Bauherr hat innert drei Monaten ab Rechtskraft der vorliegenden Verfügung die folgenden Wiederherstellungsarbeiten auszuführen: a. [unverändert] b. [gestrichen] c. Die Höhe der gegen Nordwesten (in Richtung Parzelle Ins Gbbl.-Nr. K.________) erstellten Sichtschutzwand (Material: Holz) ist auf eine Höhe von maximal 1.55 m zurückzubauen. D.h., der Plexiglasabschluss muss vollständig entfernt und das Holzelement muss entsprechend gekürzt werden. Die zivilrechtliche Zulässigkeit der Sichtschutzwand bleibt vorbehalten.»