nicht gefolgt werden. Wie vorstehend ausgeführt, liegt keine Baubewilligung für die Sichtschutzwand vor. Die Zustimmung der Nachbarn vom 19. Juli 2017 bezog sich denn auch lediglich und explizit auf die Vergrösserung der Sitzplatzabdeckung.41 Verweise auf angeblich höhere Sichtschutzwände in der Umgebung sind ebenfalls unbehilflich. Auch die Ausführungen der Beschwerdegegnerin greifen nicht. Mit einer Einfriedung wird unter anderem das Abschirmen gegen störende Einwirkungen bezweckt, weshalb auch eine lediglich 0.15 m von der Grundstückgrenze entfernte Sichtschutzwand ohne weiteres als Einfriedung qualifiziert werden kann, womit Art.