c) Aus den Vorakten geht hervor, dass die Gemeinde am 7. Januar 2021 erstmals einen (informellen) Augenschein vor Ort gemacht hat. Die Gemeinde hat gestützt auf die Feststellungen und die Angaben des Beschwerdeführers in ihrer Aktennotiz Folgendes ausgeführt: «An die bestehende Sichtschutzwand zwischen den Parzellen B.________ hat der Bauherr auf seiner Seite eine neue, etwas grössere Sichtschutzwand aufgestellt. Diese Arbeiten wurden nach seinen Angaben im Dezember 2020 ausgeführt.»38