a) Die Gemeinde hat am Augenschein vom 19. Januar 2022 eine «Sichtschutzwand Seite Anstösserin» festgestellt und vermasst.37 Diese besteht aus zwei Elementen: einem über 2.00 m hohen Holzelement und einem daran anschliessenden Plexiglaselement, welches seinerseits mit der Sitzplatzüberdachung (vgl. E. 4) verbunden ist. Die Gemeinde verfügte den Rückbau der gegen Nordwesten erstellten Sichtschutzwand auf eine Höhe von maximal 1.40 m und präzisierte dies dahingehend, dass der Plexiglasabschluss vollständig entfernt und das Holzelement entsprechend gekürzt werden müsse.