d) Das Rechtsamt der BVD hat mit Verfügung vom 11. Oktober 2022 den Verfahrensbeteiligten in einer summarischen Einschätzung den Verzicht der Wiederherstellungsmassnahme bezüglich die Sichtschutzwand gegen Südosten angezeigt. Die Gemeinde hat diesem Vorgehen zugestimmt. Auf die Wiederherstellung in Bezug auf die Sichtschutzwand gegen Südosten wird somit verzichtet. Die Beschwerde wird diesbezüglich gutgeheissen. Ziffer III./2./b. der Wiederherstellungsverfügung wird demnach gestrichen. 5. Sichtschutzwand gegen Nordwesten