Raumordnung (AGR) am 20. März 2000. 35 Vorakten, pag. 19 und 20 sowie 94 Beilage/Foto 4 und 6. 8/13 BVD 120/2022/37 auch aus dem Bild auf der Verkaufsdokumentation hervor.36 Ob die Sichtschutzwand bereits seit Erstellung der Siedlung besteht, wie die Beschwerdegegnerin ausführt, kann vorliegend offenbleiben.