«Die Sichtschutzwand besteht aus zwei Elementen. Das grössere Element ragt bis an die Unterkante des Balkons und weist eine Höhe von fast 2.5 m auf. Gemäss Art. 6 Abs. 1 Bst. b BewD33 sind kurze Sichtschutzwände bis zu zwei Metern Höhe bewilligungsfrei. Dieses Höhenmass wird im Konkreten überschritten, womit die erstellte Sichtschutzwand (in Richtung J.________weg) baubewilligungspflichtig ist. Bei der Sichtschutzwand (in Richtung J.________weg) handelt es sich somit um ein Bauvorhaben ohne Baubewilligung».