Gemäss Art. 19 UeV sind Bauwerke hinsichtlich Architektur, Material und Farbe sorgfältig aufeinander abzustimmen und es ist eine gute einheitliche Gesamtwirkung anzustreben. Aus den aktenkundigen Fotos27 und dem Augenscheinprotokoll28 geht hervor, dass die Sitzplatzüberdachung aus einer braunen Holzkonstruktion mit vier Stützpfosten und Winkelstützen sowie 11 Dachsparren besteht. Über dieser Konstruktion liegt das abgeschrägte Plexiglas-Dach. Diese Sitzplatzüberdachung ist am Balkon des Gebäudes aufgehängt. Die Holzkonstruktion wie auch das abgeschrägte Plexiglas-Dach wirkt sich negativ auf das Erscheinungsbild des Gebäudes aus und ist weder farblich noch bezüglich Materialwahl sorgfältig