b) Der Beschwerdeführer rügt, der angeordnete Rückbau sei unverhältnismässig. Er führt aus, der Umbau des Gartensitzplatzes habe er ohne Unterstützung eines Architekten vorgenommen. Dabei habe er im Internet einen Bausatz erworben und diesen selber zusammengebaut. Das Baugesuch habe er vor Eintreffen des Bausatzes nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die eingereichten Baupläne seien nicht professionell erstellt worden; eher skizzenhaft und schematisch. Die Baubewilligungsbehörde habe diese Pläne akzeptiert. Bei der Errichtung des Bausatzes sei er davon ausgegangen, dass er sich im Rahmen der Baubewilligung bewege. Die