a) Die Gemeinde bewilligte die Vergrösserung der Sitzplatzüberdachung (vgl. E. 2a). Am Augenschein vom 19. Januar 2022 hat sie die erstellte Sitzplatzüberdachung vermasst sowie die Abweichungen gegenüber der Baubewilligung protokolliert und in den bewilligten Planunterlagen wie auch in der schematischen Zeichnung eingezeichnet sowie eine Fotodokumentation erstellt.25 Mit der vorliegend angefochtenen Wiederherstellungsverfügung hat die Gemeinde den Rückbau der Sitzplatzüberdachung auf den bewilligten Zustand verfügt.