Gleich verhält es sich mit der Kostenregelung dieses Rückweisungsentscheids.19 Da der Beschwerdeführer die Kostenregelung des Verfahrens BVD 110/2021/31 (Entscheids vom 8. Juli 2021) zusammen mit dem Entscheid der BVD in der Hauptsache anfechten kann oder – sollte er diesen nicht anfechten können oder wollen – direkt gegen den Kostenschluss des Zwischenentscheids innert der Frist nach Art. 81 VRPG beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde erheben kann, ist auf sein Rechtsbegehren 3 nicht einzutreten. 2. Ausgangslage und Voraussetzungen der Wiederherstellung