6. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2022 nahm das Rechtsamt eine summarische Einschätzung vor und hielt fest, die gegen Südosten (in Richtung J.________weg) erstellte Sichtschutzwand (Material: Glas) wäre bewilligungsfähig. Es erwäge daher, auf die Wiederherstellung dieser Sichtschutzwand zu verzichten. Bezüglich der gegen Nordwesten (in Richtung Parzelle Ins Grundbuchblatt Nr. K.________) erstellten Sichtschutzwand hielt das Rechtsamt nach einer provisorischen Einschätzung weiter fest, es beabsichtigte die entsprechende Wiederherstellungsmassnahme dahingehend abzuändern, wonach diese Sichtschutzwand auf eine Höhe von maximal 1.55 m zurückzubauen sei.