In ihrer verfahrensleitenden Verfügung vom 1. März 2022 fasste die Gemeinde die festgestellte Situation vor Ort zusammen und führte die entsprechenden Abweichungen von der Baubewilligung vom 25. August 2017 auf. Gleichzeitig zeigte sie die beabsichtigten Wiederherstellungsmassnahmen an und gewährte den Parteien im Rahmen des rechtlichen Gehörs die Möglichkeit zur Einreichung einer Stellungnahme.11 Sowohl die Beschwerdegegnerin als auch der Beschwerdeführer reichten am 31. März 202212 resp. am 1. April 202213 eine Stellungnahme ein. 3. Am 3. Juni 2022 erliess die Gemeinde Ins folgende Wiederherstellungsverfügung: