2. Die Beschwerdegegnerin bat mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 die Gemeinde Ins erneut um Einleitung der nötigen Schritte zur vollständigen Entfernung der gartenseitigen Bauten.8 Mit verfahrensleitender Verfügung vom 4. Januar 2022 rekapitulierte die Gemeinde den bisherigen Verfahrensablauf und zeigte einen Augenschein vor Ort an.9 Dieser fand am 19. Januar 2022 in Anwesenheit der Parteien statt.10 In ihrer verfahrensleitenden Verfügung vom 1. März 2022 fasste die Gemeinde die festgestellte Situation vor Ort zusammen und führte die entsprechenden Abweichungen von der Baubewilligung vom 25. August 2017 auf.