Der Beschwerdeführer bestätigte am 6. Mai 2018 die Ausführung des Bauvorhabens gemäss Baubewilligung.2 Mit Schreiben vom 27. Dezember 2020 zeigte die Beschwerdegegnerin eine illegale Baute auf dem Grundstück des Beschwerdeführers an und verlangte die vollständige Entfernung.3 Am 7. Januar 2021 führten Vertreter der Gemeinde in Anwesenheit des Beschwerdeführers einen informellen Augenschein vor Ort durch.4 Mit Verfügung vom 27. Januar 1 Vorakten, pag. 12. 2 Vorakten, pag. 14. 3 Vorakten, pag. 15. 4 Vgl. Vorakten, pag. 18-21 (Aktennotiz samt Fotos).