rechnen ist (vgl. Erwägung 6b). Der fragliche Streckenabschnitt dürfte praktisch ausschliesslich von Anwohnerinnen und Anwohner und Landwirtinnen oder Landwirten benutzt werden, die mit den örtlichen Verhältnissen gut vertraut sind und entsprechende Vorsicht walten lassen. Das deckt sich mit der öffentlich einsehbaren Unfallkarte auf dem Geoportal des Bundes.41 Daraus geht hervor, dass sich auf dem fraglichen Streckenabschnitt in den letzten zwölf Jahren keine Verkehrsunfälle mit Personenschaden ereignet haben. Auch eine im Hinblick auf das Strassenrecht widerrechtliche Nutzung dieser Flächen liegt nicht vor.