Zudem ist im bewilligten Situationsplan vom 18. Juni 1997 der altrechtliche Parkplatz in den heutigen Dimensionen als solcher bereits eingezeichnet. Dementsprechend wurde dieser mit dem Bauentscheid vom 18. Juni 1997 mitbewilligt. Die fragliche Asphaltfläche auf der Parzelle Nr. H.________ wurde somit als Parkplatz bewilligt.