c) Das kantonale Recht sieht seit Inkrafttreten des Baugesetzes vom 7. Juni 1970 eine Bewilligungspflicht für Parkplätze vor.36 Vor 1970 bestand das bernische Baurecht fast ausschliesslich aus kommunalem Recht. Die Gemeinde Sigriswil hat der BVD ihr Baureglement in der Fassung vom 29. April 1961 eingereicht. Art. 20 GBR in der Fassung vom 29. April 1961 legt abschliessend fest, für welche Bauten eine Baubewilligung einzuholen war. Parkplätze auf privatem Grund waren zu diesem Zeitpunkt nicht der Baubewilligungspflicht unterstellt.