Damals habe sie festgestellt, dass die ausgewiesenen drei bestehenden Parkplätze innerhalb der Bandbreite für das Einfamilienhaus der Beschwerdegegnerschaft lägen. Weiter hielt die Gemeinde fest, die Fotodokumentation vom 15. September 2021 belege, dass die Beschwerdegegnerschaft die asphaltierte Fläche nicht als Materiallager nutze.