der Beschwerdegegnerschaft und der Parzelle Nr. E.________ der Beschwerdeführerin als Sackgasse endet. Entlang des zweiten Streckenabschnittes befinden sich lediglich die Wohnhäuser der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerschaft sowie diverse Land- und Waldparzellen. Aufgrund dieser Gegebenheiten ist auf dem zweiten Abschnitt des I.________wegs mit einem sehr geringen motorisierten Verkehrsaufkommen zu rechnen.