b) Beim I.________weg handelt es sich gemäss dem Richtplan Verkehr der Gemeinde Sigriswil um eine Detailerschliessungsstrasse.27 Er ist als separate Strassenparzelle Nr. G.________ ausgeschieden und steht im Eigentum der Gemeinde Sigriswil. Der I.________weg verläuft auf einem ersten Abschnitt von rund 100 m innerhalb der Bauzone, bevor er nach den Wegverzweigungen «I.________weg – U.________weg» und «I.________weg – V.________weg» auf einem zweiten Streckenabschnitt auf einer Länge von rund 350 m in der Landwirtschaftszone weiter verläuft und von Südosten herkommend bei den Parzellen Nr. K.________ und Nr. H.________ der Beschwerdegegnerschaft und der Parzelle Nr. E.