Dies mit der Begründung, dass darin explizit festgehalten worden sei, dass ein Wenden von Fahrzeugen mit der neuen Situation weiterhin möglich sei. Demnach sei das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen und Material von vornherein nicht möglich. Hierzu sei eine explizite Bewilligung notwendig, die einen gesteigerten Gemeingebrauch unter Umständen kurzfristig legalisieren würde.