Die Gemeinde habe damit ein eigenes Interesse daran, dass der Wendeplatz am Ende des I.________wegs freigehalten werde. Weiter bringt sie vor, weil die Fahrzeuge der Gemeinde auf dem Wendeplatz ihre Fahrzeuge wenden müssten, sei es gar nicht anders möglich, als dass diese auch den Wendeplatz vom Schnee befreien. Auch alle übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer würden den Wendeplatz am Ende des I.________wegs zum Wenden der Fahrzeuge nutzen. Dazu würden sowohl die Blaulichtorganisationen als auch der private und landwirtschaftliche Verkehr zählen.