5. Ausgangslage und rechtliche Grundlagen zur Erschliessung a) Die Parzellen Nr. K.________ und Nr. H.________ der Beschwerdegegnerschaft und die Parzelle Nr. E.________ der Beschwerdeführerin liegen in der Landwirtschaftszone und sind über den I.________weg erschlossen. Auf der südwestlich an den I.________weg grenzenden Parzelle Nr. H.________ steht das Wohnhaus I.________weg 21 der Beschwerdegegnerschaft. Oberhalb des Wohnhauses I.________weg 21 befindet sich eine mit Asphalt befestigte Fläche von ca. 20 m2 in Form eines rechtwinkligen Trapezes. Auf der gegenüberliegenden Strassenseite befindet sich auf der Parzelle Nr. K.___