Soweit die Beschwerdegegnerschaft damit die Verlegung der Verfahrenskosten im Rückweisungsentscheid der BVD vom 20. Juli 2021 meint (BVD 120/2021/2), liegt diese Thematik ebenfalls ausserhalb des Streitgegenstands und kann im vorliegenden Verfahren nicht gehört werden. Diesbezüglich wird auf die Verfügung des Verwaltungsgerichts vom 18. August 2021 verwiesen. 3. Rechtliches Gehör