c) Die Beschwerdeführerin verlangt in der Begründung ihrer Beschwerde, die Beschwerdegegnerschaft sei zu einer Geldbusse zu verurteilen, sofern sie die hier im Streit liegende Fläche nach wie vor widerrechtlich nutze und der offene Autounterstand nicht zurückgebaut und nicht rechtmässig genutzt werde. Wie ausgeführt, ist die Nutzung des Autounterstands Gegenstand der Verfügung vom 2. November 2021. Anträge und Rüge im Zusammenhang des Autounterstands können nicht gehört werden. Anzumerken ist zudem, dass für strafrechtliche Fragestellungen die Strafgerichte bzw. die Staatsanwaltschaft und nicht die Verwaltungsjustizbehörden zuständig sind.