sung der Beschwerde und die Bestätigung der Verfügung der Gemeinde. Zudem erwartet sie die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Verfahrenskosten. Mit prozessleitender Verfügung vom 2. Februar 2023 stellte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten Luftbilder der Jahre 1926 bis 1975 zu. Weiter holte es bei der Gemeinde Sigriswil die Bauakten zum Wohnhaus I.________weg 21 der Beschwerdegegnerschaft ein. Mit gleicher Verfügung zog es schliesslich aus dem Beschwerdeverfahren BVD 120/2021/92 (Autounterstand) die Bauakten der Gemeinde Sigriswil betreffend die Parzellen Nr. K.________ und Nr. H.__