12. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet11, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In der Stellungnahme vom 27. Juli 2022 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung ihrer Verfügung vom 1. Juni 2022. In der Eingabe vom 7. August 2022 beantragt die Beschwerdegegnerschaft ebenfalls die Abwei- 11 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirek- tion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191).