In formeller Hinsicht rügt die Beschwerdeführerin, die Gemeinde habe ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, weil ihr die Gemeinde das Schreiben der Beschwerdegegnerschaft vom 18. April 2022 erst zusammen mit der angefochtenen Verfügung vom 4. Juli 2022 zugestellt habe. In materieller Hinsicht bringt die Beschwerdeführerin zusammengefasst vor, die asphaltierten Flächen auf den Parzellen Nr. H.________ und Nr. K.________ seien dem Gemeingebrauch gewidmet und würden von der Beschwerdegegnerschaft widerrechtlich als Parkplatz oder Materiallager genutzt. Sie macht daher geltend, dadurch könne der I.________weg nicht mehr ordentlich befahren werden.