1. Die Verfügung der Vorinstanz vom 1. Juni 2022 sei aufzuheben. 2. Es sei der rechtmässige Zustand auf den Parzellen Sigriswil Gbbl.-Nrn. K.________ und H.________ innert kurzer Frist wiederherzustellen. 3. Weiter sei es den Grundeigentümern C.________ und D.________ zu verbieten, auf der Wendeplatzfläche auf den Parzellen Sigriswil Gbbl.-Nrn. K.________ und H.________ Autos und/oder andere Gegenstände abzustellen oder sonst wie zu stören oder widerrechtlich zu nutzen. 4. Die Anordnungen an die Beschwerdegegner gemäss Ziffern 2 bis 3 hiervor seien mit der Androhung der Straffolgen nach Art. 50 BewD i.V.m.