9. Am 15. September 2021 führte die Gemeinde Sigriswil auf den Parzellen Nr. K.________ und Nr. H.________ eine unangekündigte Kontrolle durch und dokumentierte die aktuelle Nutzung der asphaltierten Flächen. Mit Verfügung vom 4. November 2021 teilte die Gemeinde den Verfahrensbeteiligten mit, sie gehe davon aus, dass die Asphaltflächen auf den Parzellen Nr. K.________ und Nr. H.________ nicht Teil der öffentlichen Strasse seien und diese rechtmässig genutzt würden. Sie beabsichtige daher, auf eine Wiederherstellungsverfügung zu verzichten.10 Sie gewährte den Parteien mit prozessleitender Verfügung vom 4. November 2021 die Möglichkeit, sich zum beabsichtigten Vorgehen zu äussern.