8. Mit Entscheid vom 20. Juli 2021 hiess die BVD die Beschwerde gut, hob die Verfügung der Gemeinde Sigriswil vom 30. November 2020 auf und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde zurück. Eine gegen den Entscheid der BVD erhobene Beschwerde schrieb das Verwaltungsgericht infolge Beschwerderückzugs mit Verfügung vom 2. September 2021 ab.