Die Beschwerdegegnerschaft teilte der Gemeinde daraufhin mit Schreiben vom 7. Juni 2020 mit, sie habe den Bescheid des Regierungsstatthalters zu ihrer Baueingabe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. In der Stellungnahme vom 13. August 2020 teilte die Beschwerdeführerin der Gemeinde mit, sie halte an ihren Anträgen in der baupolizeilichen Anzeige vom 5. September 2019 fest.