4. Die Verfahrenskosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 2100.00 werden der Beschwerdegegnerschaft und den von Amtes wegen am Verfahren Beteiligen zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung