3. a) Die Beschwerdegegnerschaft und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten (Herr E.________, Frau F.________, Frau G.________ sowie Frau H.________) werden verpflichtet, bis spätestens am 30. November 2023 vor der Zuluftöffnung der südseitigen Aussenwand des Wohnhauses I.________strasse 44 auf der Parzelle Nr. J.________ ein Abschirmbrett zu montieren.