2. Die Verfahrenskosten des Baupolizeiverfahrens im Betrag von CHF 1520.00 werden der Beschwerdegegnerschaft (Herrn E.________ und Frau F.________) zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Oberhofen am Thunersee zuständig.