Unter den gegebenen Umständen erscheint daher eine Frist von fünf Monaten, um das Baubewilligungsverfahren durchzuführen und das Abschirmbrett zu montieren, als angemessen. Die Beschwerdegegnerschaft und die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten haben somit in einem ersten Schritt, d.h. sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist, bei der Gemeinde ein Baugesuch für das Anbringen des Abschirmbrettes einzureichen. Sobald die Baubewilligung vorliegt, sind die Beschwerdeführenden in einem zweiten Schritt verpflichtet, das Fassadenbrett bis spätestens am 30. November 2023 vor der südseitigen Zuluftöffnung zu montieren. 8. Kosten des Beschwerdeverfahrens