g) Für das Anbringen des Abschirmbrettes bedarf es wie ausgeführt einer Baubewilligung. Erst danach kommt die Verpflichtung, wonach das Abschirmbrett montiert werden muss, zum Tragen. Die Gemeinde hat für das Anbringen des Abschirmbrettes bereits ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt. Der Sachverhalt ist damit klar. Bei der Ansetzung der Wiederherstellungsfrist ist demzufolge zu berücksichtigen, dass das vorgängige Baubewilligungsverfahren voraussichtlich drei Monate dauern wird. Unter den gegebenen Umständen erscheint daher eine Frist von fünf Monaten, um das Baubewilligungsverfahren durchzuführen und das Abschirmbrett zu montieren, als angemessen.