f) Nach dem Gesagten kann hier mit dem Anbringen eines Fassadenbretts vor der Zuluftöffnung mit zumutbarem Aufwand eine wesentliche Reduktion der Emissionen in Richtung des Schlafzimmers der Beschwerdeführenden erreicht werden. Weitere Massnahmen sind entweder technisch nicht umsetzbar oder würden nur eine unbedeutende Pegelreduktion bewirken. Bei diesem Ergebnis muss die Installation eines Fassadenaufbaus vor der südseitigen Zuluftöffnung nicht weiter geprüft werden. Aus baulichen Gründen lässt sich diese Massnahme mit derjenigen des Abschirmbrettes nicht kombinieren.